Mindestens eine Wohnung wird für Menschen mit besonderen Bedarfen reserviert.
Im Erdgeschoss soll ein Gemeinschaftsraum mit Küche entstehen. Dieser kann von der Hausgemeinschaft ebenso so genutzt werden wie für nachbarschaftliche Treffen oder andere Zusammenkünfte im Quartier.
Ziel sind Flächen sparende, klare und möglichst flexible Grundrisse der Wohnungen die den individuellen Bedürfnissen nach Raumnutzung, nach Privatsphäre und Geborgenheit gerecht werden.